Rechtsanwaltskanzlei Ricken

Rechtsanwaltskanzlei Ricken

Am Dornbusch 30, D-27574 Schiffdorf
Telefon: 04706/ 4 11 44 - 0

Kostentransparenz

Rechtsanwältin Lydia RickenEine meiner Pflichten als Ihre Rechtsanwältin ist es, den für Sie sichersten und auch kostengünstigsten Weg zu wählen.

Ich werde mit Ihnen besprechen, welche voraussichtlichen Kosten auf Sie zukommen können.

Grundsätzlich richten sich die Kosten für einen Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz weist einzelnen Dienstleistungen bestimmte Gebühren zu. Die Höhe bestimmt sich nach dem Streitwert oder Gegenstandswert Ihres Falles.

Seit Mitte 2007 besteht neben der Vergütung nach dem RVG die Möglichkeit, Beratungshonorare frei zu verhandeln.

Zudem regelt das Gerichtskostengesetz, in welcher Höhe das Gericht Kosten erheben wird. Die Gebühren steigen auch hier im Verhältnis zum Streitwert. Die Gerichtskosten sind bei der Gerichtskasse als Vorschuss einzuzahlen.

Bei finanziellen Engpässen Ihrerseits erläutere ich Ihnen die Möglichkeiten Hilfe durch den Staat zu erhalten, sei es durch Prozesskosten- oder durch Beratungshilfe.
Sicher finden wir gemeinsam eine Lösung.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernehme ich den Kontakt, Schriftverkehr und die Abrechnung mit Ihrer Versicherung.


http://www.rechtsanwaltskanzlei-ricken.de/kostentransparenz.html
Ausdruck am: 05.09.2010, 03:18:39